Ernährung

E-Nummern-Serie Teil 3: Künstliche Süßstoffe in unserem Essen

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Cora Högl

Im dritten Teil unserer E-Nummern-Serie werfen wir einen Blick auf die Süßmacher in unseren Lebensmitteln: künstliche Süßstoffe. Wir entschlüsseln, welche Substanzen sich hinter den E-Nummern 950-969 verbergen. 

Künstliche Süßstoffe

Süßstoffe sind – wie ihr Name vermuten lässt – sehr süß. Ihre Süßkraft ist 30- bis 3.000-fach höher als die von Zucker. Sie enthalten wenig bis gar keine Kalorien und finden vor allem in Light-Produkten wie zuckerfreien Getränken ohne Alkohol, Desserts und Süßwaren, Brotaufstrichen, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, süßsaurem Obst- und Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Feinkostsalaten, Senf, Soßen und Knabbereien Verwendung. In den meisten Fällen lösen diese Zusatzstoffe Befindlichkeitsstörungen aus, bzw. können die Gesundheit nachhaltig schädigen. Oftmals werden auch mehrere Süßstoffvarianten miteinander vermischt, so dass präzise Wirknachweise durch Studien kaum mehr belegt werden können. In Deutschland sind elf Süßstoffe als Zusatzstoff zugelassen:

E950 – Acesulfam K

Acesulfam K wird durch eine chemische Reaktion aus Abkömmlingen der Acet-Essigsäure gewonnen. E950 wird als Geschmacksverstärker und Süßstoff eingesetzt, da es im Vergleich zum Haushaltszucker 200-mal so stark süßt und zudem den Geschmack von vorhandenem Zucker noch verstärken kann. 1991 wurde Acesulfam K vom zuständigen Fachausschuss der WHO als unbedenklich für die Gesundheit erklärt. Er berief sich dabei auf unveröffentlichte Dokumente des Herstellers. Der Stoff ist leicht resorbierbar und wird über die Nieren ausgeschieden. In Tierversuchen und Studien wurden jedoch Schäden durch Acesulfam K an der DNS nachgewiesen. Der Stoff wird von Kläranlagen nicht abgebaut und reichert sich in Gewässern an. Hier bekommt der Begriff „Süßwasser“ eine völlig neue Bedeutung.

E951 – Aspartam

Aspartam wird mit einer chemischen Reaktion aus Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol hergestellt. Im Vergleich zum Haushaltszucker süßt Aspartam 200-mal so stark. Wird Aspartam jedoch erhitzt oder mit säurehaltigen Lebensmitteln kombiniert, verliert es seine süßende Wirkung. Bei Studien im Labor bewirkte Aspartam eine deutlich schnellere Gewichtszunahme als Zucker. Da dieser Stoff beim Abbau in seine Ausgangsbausteine Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol zersetzt wird, kann Aspartam bei Menschen, die an einer Phenylketonurie leiden, zu gesundheitlichen Schäden führen. Produkte, die diesen Süßstoff enthalten, tragen aus diesem Grund immer den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“. Verbraucherschützer raten vom Verzehr größerer Mengen ab, da es Hinweise auf sschädigende Effekte auf die Gesundheit durch den Verzehr von Aspargam gibt.

E952 – Cyclamat

Cyclamat ist ein 1937 entdeckter, künstlicher Süßstoff, von dem jährlich 15.000 Tonnen weltweit verbraucht werden. Im Vergleich zu anderen Süßstoffen süßt Cyclamat nur 40-mal so stark wie Haushaltszucker, weshalb er oft in Kombination mit anderen Zuckern eingesetzt wird. Die erlaubte Menge in Light-Getränken wurde inzwischen von 400 mg auf 250 mg pro Liter herabgesetzt. Deshalb ist Cyclamat auch nicht mehr für Süßigkeiten, Kaugummis, Speiseeis und atemerfrischende Süßwaren zugelassen. In den USA ist der Süßstoff seit 1969 wegen eines bis heute nicht ausgeräumten Krebsverdachtes verboten. Verbraucherschützer weisen zudem darauf hin, dass Kinder bereits beim Trinken eines Glases eines cyclamathaltigen Getränkes den ADI-Wert (die „duldbare tägliche Aufnahme“ eines Zusatzstoffes) überschreiten können. Auch Allergiker oder Veganer sollten Abstand von Cyclamat nehmen.

E954 – Saccharin

Die Entdeckung von Saccharin reicht bis ins Jahr 1879 zurück. E954 ist damit der älteste, synthetische Süßstoff. Der heutige Chemie- und Gentechnik-Multi Monsanto wurde 1902 eigens zur Produktion von Saccharin gegründet. E954 wird durch eine chemische Reaktion aus Toluol und Phtalsäure hergestellt und ist im Vergleich zum Haushaltszucker rund 500-mal süßer. Es hat einen bitteren bis metallischen Beigeschmack, der oftmals durch die Kombination mit anderen Süßstoffen kaschiert wird. Saccharin wird rasch vom Darm aufgenommen und durch die Niere wieder ausgeschieden. Das zugelassene Natriumsalz des Saccharins erzeugt im Tierversuch in höherer Dosierung Blasenkrebs. In der Ferkelzucht wird Saccharin auch als Appetitanreger verwendet.

E955 – Sucralose

Sucralose oder „Chlorzucker“ ist chemisch sehr eng mit dem Haushaltszucker (Saccharose) verwandt und wird durch chemische Umsetzungen mit Chlorverbindungen daraus hergestellt. Die Süßkraft ist etwa 600-mal stärker als die der Saccharose, liefert aber keinerlei Energie, da der Stoff im Körper nicht verstoffwechselt werden kann und unverändert wieder ausgeschieden wird. Jüngste Studien bringen die Sucralose jedoch in Verbindung mit negativen Einflüssen auf unsere Gesundheit, vor allem auf die Darmflora.

E957 – Thaumatin

Thaumatin ist ein natürlicher Süßstoff, der aus den Früchten des Katamfe-Baumes gewonnen wird. Es hat eine rund 2.000-mal stärkere Süßkraft als Zucker und weist einen lakritzartigen Beigeschmack auf. Thaumatin wird für Trockenfrüchte, Kaugummis, Süßigkeiten und Eis verwendet und wirkt außerdem als Geschmacks- und Aromaverstärker. Es gilt als unbedenklich für die Gesundheit.

E959 – Neohesperidin

Neohesperidin ist ein Flavonon, das in Zitrusfrüchten vorkommt und chemisch aus der Schale von Grapefruits gewonnen wird. Es hat eine 600-mal stärkere Süßkraft als Zucker und wirkt in geringen Dosierungen außerdem geschmacksverstärkend. E959 gilt bis zu einer Aufnahme von 5 mg/kg Körpergewicht als unbedenklich für die Gesundheit, Verbraucherschützer raten allerdings vom häufigen Verzehr ab.

E960 – Stevia (Stevioglycoside, Stevioside)

Der Süßstoff Stevia wird aus dem Süßkraut (Stevia rebaudiana) gewonnen, ist 100- bis 300-mal süßer als Haushaltszucker und enthält kaum Kalorien. Der Eigengeschmack der Pflanze ist an sich lakritzartig und bitter, weshalb bei der Herstellung versucht wird, die süßenden Bestandteile zu isolieren. Seit April 2011 sind Stevia-Blätter für Teemischungen erlaubt. Im November 2011 wurde der Süßstoff dann auch für Lebensmittel und Getränke zugelassen. Bis zu einer Tageszufuhr von 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht gilt Steviol als unbedenklich für die Gesundheit. Da jedoch erhebliche Unklarheit besteht, welche Stoffe sich wirklich hinter dem Namen Stevia tummeln, ist eine Bewertung nicht möglich. Studien, die negative gesundheitliche Folgen bei Ratten und Hamstern feststellten, konnten bisher nicht auf den Menschen übertragen werden.

E961 – Neotam

Neotam ist der Nachfolger des umstrittenen Aspartam (E951). Es wird aus Aspartam durch Reaktion mit 3,3-Dimethylbutyraldehyd gewonnen. Neotam hat einen zuckerähnlichen Geschmack und verstärkt und intensiviert Aromen, das gilt vor allem für die Aromen von Zitrone und anderen Früchten, Vanille, Schokolade und Minze. E961 ist in etwa 8.000-mal süßer als Zucker und 30-50-mal süßer als sein Vorgänger Aspartam. Daher kann der Süßstoff in deutlich geringerer Dosierung eingesetzt werden. Neotam zeigt in klinischen Studien keinen Einfluss auf Blutzucker- und Insulinwerte.

E962 – Acesulfam-Aspartam-Salz

Aspartam-Acesulfam-Salz ist eine Verbindung aus Aspartam und Acesulfam im Verhältnis 3:2. Das Salz der beiden Süßstoffe hat eine 350-mal stärkere Süßkraft als Zucker. Durch die Kombination ergänzen sich die schnell einsetzende Süße von Acesulfam mit dem verzögerten, aber länger vorhaltenden Süßgeschmack von Aspartam. E962 zerfällt im Körper in seine Bestandteile Acesulfam und Aspartam. Wie auch Aspartam kann E 962 bei Menschen, die an einer Phenylketonurie leiden, zu gesundheitlichen Schäden führen.

E969 – Advantam

Advantam ist bis zu 20.000-mal süßer als Sucrose (Haushaltszucker). Es wird mittels Isovanilin und Aspartam (E951) synthetisiert. bereits winzigste Mengen genügen, um einem Lebensmittel süßen Geschmack zu verleihen. Die zugelassenen Einsatzmengen variieren zwischen weniger als fünf Milligramm Advantam pro Kilogramm Lebensmittel, beispielsweise in Senf, Saucen und würzigen Brotaufstrichen, über 10 – 20 Milligramm pro Kilogramm in kalorienreduzierten Süßwaren und Konfitüren, bis zu 400 Milligramm pro Kilogramm in Kaugummi.

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Als praktische Einkaufshilfe hat sich eine kurze Tabellenansicht bewährt. Sie können die Liste über den untenstehenden Link vergrößern, downloaden und ausdrucken.

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